AGB

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I.Allgemeines 1.Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen haben Gültigkeit für die König Lackierfachbetrieb GmbH. 2.Für sämtliche Rechtsbeziehungen (bereits bestehend und zukünftig) zwischen dem und uns gelten ausschließlich die nachstehenden allgemeinen Einkaufsbedingungen. Entgegenstehende Bedingungen des Lieferanten finden keine Anwendung, auch dann nicht, wenn ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochenII.Bestellungen und Vereinbarungen/Vertragsschluss1.Bestellungen oder Vereinbarungen oder deren Änderungen und Ergänzungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich erteilt oder bestätigt werden. Der Schriftwechsel hat dabei ausschließlich mit unserer Einkaufsa2.Der Lieferant hat unsere Bestellungen unverzüglich schriftlich zu bestätigen. Liegt uns nach 14 Tagen – gerechnet vom Eingang unserer Bestellung Auftragsbestätigung vor, so sind wir nicht mehr an die Bestellung gebunden. kann daraus keinerlei Ansprüche3.Auf allen Lieferpapieren (z.B. Auftragsbestätigung, Lieferschein, Rechnungen sowie jegliche andere Korrespondenz) sind folgende Angaben ausdrücklich aufzuführen: Projektnummer, Kundennummer und Teilenummer4.Auf allen Papieren ist im Bestellkopf zu prüfen, dass das korrekte Unternehmen aufgeführt wird. Dies ist insbesondere für die Lieferadresse undausschlaggebend. 5.Alle Lieferpapiere, die nicht diesen Anforderungen entsprechen, werden ungebucht zurückgeschickt. 6.Mündliche Beauftragungen, Zusagen, Zusicherungen oder vertragliche Abänderungen etc. mit Mitarbeitern außerhalb des Einkaufes bedürfen für Ihre Gültigkeit in jedem Fall eine schriftliche Bestätigung durch die7.Vor Arbeitsbeginn sind die Sicherheitshinweise für Fremdfirmen vom Lieferantenanzufordern, sofern sie nicht bereits vorSicherheitshinweise für Fremdfirmen sowie der gültigen Gesetze und Verordnungen für die Bereiche Arbeits-, BrandSubunternehmern und ist zwingend vorgeschriebeGegebenheiten bei der König Lackierfachbetrieb GmbH vor Ort erfolgt durch unsere Arbeitsverantwortlichen.8.Der Lieferant hat grundsätzlich vor der Auftragsannahme seine ggf. zum Einsatz kommenden Subunternehmer zu benennen.III.Liefertermine, Lieferung/Verzug,1.Alle vereinbarten Termine und Fristen sind verbindlich. Maßgebend für die Einhaltung der Termine und Fristen, ist der Eingang mangelfreier Ware bei der von uns genannten Empfangsbzw. Verwendungsstelle oder die2.Der Lieferschein ist der Sendung beizufügen. Nach erfolgter Versendungunverzüglich eine Versandanzeige zu übersenden. Versandanzeigen und Lieferscheine müssen Mengen- und/oder Gewichtsangaben sowie Artikelnummer, Zeichnungsstand und Ursprungsdatum enthalten. entsprechend. 3.Sobald der Lieferant Schwierigkeiten hinsichtlich der Einhaltung von Terminen, Fertigungen, Materialversorgung oder ähnlicher Umstände , die ihn an der terminlichen Lieferung oderDiese Allgemeinen Einkaufsbedingungen haben Gültigkeit für die König Lackierfachbetrieb Für sämtliche Rechtsbeziehungen (bereits bestehend und zukünftig) zwischen dem und uns gelten ausschließlich die nachstehenden allgemeinen Einkaufsbedingungen. Entgegenstehende Bedingungen des Lieferanten finden keine Anwendung, auch dann nicht, wenn ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Vereinbarungen/VertragsschlussBestellungen oder Vereinbarungen oder deren Änderungen und Ergänzungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich erteilt oder bestätigt werden. Der Schriftwechsel hat dabei ausschließlich mit unserer Einkaufsabteilung zu erfolgen. Der Lieferant hat unsere Bestellungen unverzüglich schriftlich zu bestätigen. Liegt uns nach gerechnet vom Eingang unserer Bestellung - keine ordnungsgemäße Auftragsbestätigung vor, so sind wir nicht mehr an die Bestellung gebunden. kann daraus keinerlei Ansprüche herleiten. Auf allen Lieferpapieren (z.B. Auftragsbestätigung, Lieferschein, Rechnungen sowie jegliche nz) sind folgende Angaben ausdrücklich aufzuführen: Projektnummer, Kundennummer und Teilenummer bzw.Bezeichnung. Auf allen Papieren ist im Bestellkopf zu prüfen, dass das korrekte Unternehmen aufgeführt wird. Dies ist insbesondere für die Lieferadresse unddie damit verbundene Rechnungsstellung Alle Lieferpapiere, die nicht diesen Anforderungen entsprechen, werden ungebucht Mündliche Beauftragungen, Zusagen, Zusicherungen oder vertragliche Abänderungen etc. mit außerhalb des Einkaufes bedürfen für Ihre Gültigkeit in jedem Fall eine schriftliche Bestätigung durch die Einkaufsabteilung. Vor Arbeitsbeginn sind die Sicherheitshinweise für Fremdfirmen vom Lieferantenanzufordern, sofern sie nicht bereits vorliegen. Die Einhaltung und Unterweisung der Sicherheitshinweise für Fremdfirmen sowie der gültigen Gesetze und Verordnungen für die , Brand-, und Umweltschutz obliegt dem Lieferanten und deren Subunternehmern und ist zwingend vorgeschrieben. Die Unterweisung der betrieblichen Gegebenheiten bei der König Lackierfachbetrieb GmbH vor Ort erfolgt durch unsere Arbeitsverantwortlichen.Der Lieferant hat grundsätzlich vor der Auftragsannahme seine ggf. zum Einsatz kommenden benennen.Lieferung/Verzug,Alle vereinbarten Termine und Fristen sind verbindlich. Maßgebend für die Einhaltung der Termine und Fristen, ist der Eingang mangelfreier Ware bei der von uns genannten Empfangsbzw. Verwendungsstelle oder dieAbnahme der Lieferung oder Leistung durchDer Lieferschein ist der Sendung beizufügen. Nach erfolgter Versendungunverzüglich eine Versandanzeige zu übersenden. Versandanzeigen und Lieferscheine müssen und/oder Gewichtsangaben sowie Artikelnummer, Zeichnungsstand und Ursprungsdatum enthalten. Ferner gelten die oben aufgeführten formalenSobald der Lieferant Schwierigkeiten hinsichtlich der Einhaltung von Terminen, Fertigungen, Materialversorgung oder ähnlicher Umstände , die ihn an der terminlichen Lieferung oder1Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen haben Gültigkeit für die König Lackierfachbetrieb Für sämtliche Rechtsbeziehungen (bereits bestehend und zukünftig) zwischen dem Lieferanten und uns gelten ausschließlich die nachstehenden allgemeinen Einkaufsbedingungen. Entgegenstehende Bedingungen des Lieferanten finden keine Anwendung, auch dann nicht, Bestellungen oder Vereinbarungen oder deren Änderungen und Ergänzungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich erteilt oder bestätigt werden. Der Schriftwechsel hat Der Lieferant hat unsere Bestellungen unverzüglich schriftlich zu bestätigen. Liegt uns nach dnungsgemäße Auftragsbestätigung vor, so sind wir nicht mehr an die Bestellung gebunden. Der Lieferant Auf allen Lieferpapieren (z.B. Auftragsbestätigung, Lieferschein, Rechnungen sowie jegliche nz) sind folgende Angaben ausdrücklich aufzuführen: Projektnummer, Auf allen Papieren ist im Bestellkopf zu prüfen, dass das korrekte Unternehmen aufgeführt die damit verbundene Rechnungsstellung Alle Lieferpapiere, die nicht diesen Anforderungen entsprechen, werden ungebucht Mündliche Beauftragungen, Zusagen, Zusicherungen oder vertragliche Abänderungen etc. mit außerhalb des Einkaufes bedürfen für Ihre Gültigkeit in jedem Fall eine Vor Arbeitsbeginn sind die Sicherheitshinweise für Fremdfirmen vom Lieferanten zwingend liegen. Die Einhaltung und Unterweisung der Sicherheitshinweise für Fremdfirmen sowie der gültigen Gesetze und Verordnungen für die , und Umweltschutz obliegt dem Lieferanten und deren n. Die Unterweisung der betrieblichen Gegebenheiten bei der König Lackierfachbetrieb GmbH vor Ort erfolgt durch unsere Der Lieferant hat grundsätzlich vor der Auftragsannahme seine ggf. zum Einsatz kommenden Alle vereinbarten Termine und Fristen sind verbindlich. Maßgebend für die Einhaltung der Termine und Fristen, ist der Eingang mangelfreier Ware bei der von uns genannten Empfangs- Abnahme der Lieferung oder Leistung durch uns. hat der Lieferant uns unverzüglich eine Versandanzeige zu übersenden. Versandanzeigen und Lieferscheine müssen und/oder Gewichtsangaben sowie Artikelnummer, Zeichnungsstand und Bestimmungen Sobald der Lieferant Schwierigkeiten hinsichtlich der Einhaltung von Terminen, Fertigungen, Materialversorgung oder ähnlicher Umstände , die ihn an der terminlichen Lieferung oder an

der Lieferung in der vereinbarten Qualität hindern könnten, erkennt, hat er unverzüglich unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung die zuständige Einkaufsabteilung schriftlich zu informieren. vereinbarten Termine bleibt unberührt.4.Erfüllt der Lieferant nicht zum angegebenen Termin, so gerät er, auch ohne Mahnung, in Verzug. Liefert der Lieferant auch nicht innerhalb einer von uns gesetzten Nachfrist, sind wir berechtigt, auch ohne Androhung, die Annahme abzulehnen, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Zum Rücktritt sind wir auch dann berechtigt, wenn der Lieferant die Verzögerung nicht verschuldet hat. Die uns durch den Verzug, insbesondere durch eine deshalb notwendige anderweitige Eindeckung (Ersatzlieferung), entstehenden Mehrkosten gehen zu Lasten des5.Die Annahme der verspäteten Lieferung/Leistung enthält keinen Verzicht auf etwaige Ersatzansprüche. 6.Das Recht, eine vereinbarte Vertragsstrafe wegen nicht gehöriger Erfüllung zu verlangen (§ 341 BGB), behalten wir uns bis zur Schlusszahlung7.Bei früherer Anlieferung als vereinbart, behalten wir uns vor, die Rücksendung auf Kosten des Lieferanten vorzunehmen. Erfolgt unsererseits keine Rücksendung, so wird die Ware bis zum eigentlichen Liefertermin bei uns bzw. einem Dritten auf Kosten und Gefahr des Lieferanten gelagert. In diesem Fall behalten wir uns vor, die Zahlung erst zum vereinbarten Fälligkeitszeitpunkt vorzunehmen.8.Teillieferungen sind grundsätzlich unzulässig, es sei denn, wir haben dieser ausdrücklich zugestimmt. Der Lieferant hat dann die verbleibende Restmenge aufzuführen und uns schriftlich mitzuteilen. 9.Falls nicht ausdrücklich etwas von Versand- und Verpackungskosten („Frei Werk“) an die von uns angegebene Versandadresse zu erfolgen.IV.Preise/Zahlungsbedingungen/Rechnungen1.Die in unseren Bestellungen angegebenen Preise sind FeNachforderungen aller Art aus. Sämtliche öffentlichen Abgaben wie z.B. Steuern, Zölle usw. trägt der Lieferant. 2.Kosten für Verpackung, Fracht und Transport sind in den Preisen mit enthalten. Kosten für Transportversicherungen, auch iwerden von uns nicht übernommen.3.Zahlungen erfolgen, wenn nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Tagen mit 3% Skonto oder nach 30 Tagen netto Kasse nach ordnungsgemäßem Rechnungseingang. Rechnungen sind sofort nach erfolgter Lieferung oder Leistung gesondert – in doppelter Ausführung 4.Nicht ordnungsgemäß eingereichte Rechnungen gelten erst vom Zeitpunkt der Richtigstelals bei uns eingegangen. 5.Bei mangelhafter Lieferung oder Leistung sind wir berechtigt, die Zahlung wertanteilig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung6.Die Wahl der Zahlungsmittel steht uns7.Wir sind berechtigt, mit Gegenforderungen aufzurechnen, uns auf die Einrede des nicht erfüllten Vertrages zu berufen und Zurückbehaltungsrechte Mängeln, die andere als die berechneten Lieferungen betreffen 8.Ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung ist der Lieferant nicht berechtigt, Ansprüche gegen uns – im Vorhinein oder im Nachhinein von Forderungen, die gegen uns bestehen, auf Dritte zuder Lieferung in der vereinbarten Qualität hindern könnten, erkennt, hat er unverzüglich unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung die zuständige Einkaufsabteilung schriftlich zu informieren. Die Verpflichtung zur Einhaltung der vereinbarten Termine bleibt unberührt.Erfüllt der Lieferant nicht zum angegebenen Termin, so gerät er, auch ohne Mahnung, in Verzug. Liefert der Lieferant auch nicht innerhalb einer von uns gesetzten Nachfrist, sind wir chtigt, auch ohne Androhung, die Annahme abzulehnen, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Zum Rücktritt sind wir auch dann berechtigt, wenn der Lieferant die Verzögerung nicht verschuldet hat. Die uns durch den Verzug, insbesondere durch eine deshalb notwendige anderweitige Eindeckung (Ersatzlieferung), entstehenden Mehrkosten gehen zu Lasten desLieferanten.Die Annahme der verspäteten Lieferung/Leistung enthält keinen Verzicht auf etwaige echt, eine vereinbarte Vertragsstrafe wegen nicht gehöriger Erfüllung zu verlangen (§ 341 BGB), behalten wir uns bis zur Schlusszahlung vor. Bei früherer Anlieferung als vereinbart, behalten wir uns vor, die Rücksendung auf Kosten des vorzunehmen. Erfolgt unsererseits keine Rücksendung, so wird die Ware bis zum eigentlichen Liefertermin bei uns bzw. einem Dritten auf Kosten und Gefahr des Lieferanten gelagert. In diesem Fall behalten wir uns vor, die Zahlung erst zum vereinbarten vorzunehmen.Teillieferungen sind grundsätzlich unzulässig, es sei denn, wir haben dieser ausdrücklich zugestimmt. Der Lieferant hat dann die verbleibende Restmenge aufzuführen und uns Falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, hat die Lieferung ohne Berechnung und Verpackungskosten („Frei Werk“) an die von uns angegebene erfolgen.Preise/Zahlungsbedingungen/RechnungenDie in unseren Bestellungen angegebenen Preise sind Festpreise und schließen Nachforderungen aller Art aus. Sämtliche öffentlichen Abgaben wie z.B. Steuern, Zölle usw. Kosten für Verpackung, Fracht und Transport sind in den Preisen mit enthalten. Kosten für Transportversicherungen, auch in Rechnungen der vom Lieferanten beauftragten Spediteure, übernommen.Zahlungen erfolgen, wenn nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Tagen mit 3% Skonto oder nach 30 Tagen netto Kasse nach Lieferung/Leistung und ordnungsgemäßem Rechnungseingang. Rechnungen sind sofort nach erfolgter Lieferung oder in doppelter Ausführung – einzureichen. Nicht ordnungsgemäß eingereichte Rechnungen gelten erst vom Zeitpunkt der Richtigstelals bei uns eingegangen. § 286 III BGB kommt nicht zur Anwendung. Bei mangelhafter Lieferung oder Leistung sind wir berechtigt, die Zahlung wertanteilig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzubehalten. Die Wahl der Zahlungsmittel steht uns zu. sind berechtigt, mit Gegenforderungen aufzurechnen, uns auf die Einrede des nicht erfüllten Vertrages zu berufen und Zurückbehaltungsrechte – beispielsweise auch wegen Mängeln, die andere als die berechneten Lieferungen betreffen – auszuüben.usdrückliche schriftliche Zustimmung ist der Lieferant nicht berechtigt, im Vorhinein oder im Nachhinein – abzutreten bzw. die Einziehung von Forderungen, die gegen uns bestehen, auf Dritte zu übertragen. 2der Lieferung in der vereinbarten Qualität hindern könnten, erkennt, hat er unverzüglich unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung die zuständige rpflichtung zur Einhaltung der Erfüllt der Lieferant nicht zum angegebenen Termin, so gerät er, auch ohne Mahnung, in Verzug. Liefert der Lieferant auch nicht innerhalb einer von uns gesetzten Nachfrist, sind wir chtigt, auch ohne Androhung, die Annahme abzulehnen, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Zum Rücktritt sind wir auch dann berechtigt, wenn der Lieferant die Verzögerung nicht verschuldet hat. Die uns durch den Verzug, insbesondere durch eine deshalb notwendige anderweitige Eindeckung Lieferanten.Die Annahme der verspäteten Lieferung/Leistung enthält keinen Verzicht auf etwaige echt, eine vereinbarte Vertragsstrafe wegen nicht gehöriger Erfüllung zu verlangen (§ Bei früherer Anlieferung als vereinbart, behalten wir uns vor, die Rücksendung auf Kosten des vorzunehmen. Erfolgt unsererseits keine Rücksendung, so wird die Ware bis zum eigentlichen Liefertermin bei uns bzw. einem Dritten auf Kosten und Gefahr des Lieferanten gelagert. In diesem Fall behalten wir uns vor, die Zahlung erst zum vereinbarten Teillieferungen sind grundsätzlich unzulässig, es sei denn, wir haben dieser ausdrücklich zugestimmt. Der Lieferant hat dann die verbleibende Restmenge aufzuführen und uns anderes vereinbart wird, hat die Lieferung ohne Berechnung und Verpackungskosten („Frei Werk“) an die von uns angegebene stpreise und schließen Nachforderungen aller Art aus. Sämtliche öffentlichen Abgaben wie z.B. Steuern, Zölle usw. Kosten für Verpackung, Fracht und Transport sind in den Preisen mit enthalten. Kosten für n Rechnungen der vom Lieferanten beauftragten Spediteure, Zahlungen erfolgen, wenn nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Lieferung/Leistung und ordnungsgemäßem Rechnungseingang. Rechnungen sind sofort nach erfolgter Lieferung oder Nicht ordnungsgemäß eingereichte Rechnungen gelten erst vom Zeitpunkt der Richtigstellung Bei mangelhafter Lieferung oder Leistung sind wir berechtigt, die Zahlung wertanteilig bis zur sind berechtigt, mit Gegenforderungen aufzurechnen, uns auf die Einrede des nicht beispielsweise auch wegen auszuüben.usdrückliche schriftliche Zustimmung ist der Lieferant nicht berechtigt, abzutreten bzw. die Einziehung